Verhaltensvereinbarung Tablets und Smartphones
Mit Smartphones oder Tablets sollen die Schüler:innen beim Wissenserwerb bzw. bei der Informationsbewertung (Faktencheck) unterstützt werden. Damit dies sicher und nachhaltig geschieht, gilt für alle folgende Vereinbarung:
- Smartphone oder Tablet werde ich nur für schulische Zwecke einsetzen und sie nur dann gebrauchen, wenn es mir die Lehrperson erlaubt.
- Ich bin damit einverstanden, dass mir eine Lehrperson vorübergehend die Nutzung der mobilen Geräte einschränken kann. Vor allem dann, wenn ich gegen die Verhaltensvereinbarungen verstoße.
- Ohne die ausdrückliche Erlaubnis meiner Lehrkraft werde ich keine Film-, Bild- oder Tonaufnahmen machen.
- Ich verwende kein Bildmaterial der Schulhomepage für private Zwecke (z.B.: Instagramaccounts)
- Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von anderen Personen werde ich nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis machen.
- Ich werde Smartphone oder Tablet nicht für private Zwecke im Unterricht nutzen.
- Aus Rücksicht auf die Privatsphäre meiner Mitschüler:innen lasse ich mein Tablet oder Smartphone beim Klobesuch in der Klasse.
- Wenn ich mir für den Unterricht ein Video anschaue oder mir Tonaufnahmen anhöre, dann verwende ich dazu meine Kopfhörer.
- Ich werde niemanden über oder mit dem Smartphone/Tablet bedrohen, beleidigen, verletzen oder ausgrenzen.
- Ich werde stets das Urheberrecht und den Datenschutz beachten.
- Ich darf keine Filme, Musik oder Spiele downloaden oder streamen, außer ich wurde von einer Lehrperson dazu aufgefordert. Das gilt auch für die Pausen.
- Ich werde keine privaten Downloads – egal welcher Art – über das Schulnetz bzw. den schulischen Internetzugang tätigen, da dies verboten ist.
- Verbotene bzw. nicht altersgerechte Inhalte dürfen mit meinem Tablet/Smartphone in der Schule nicht verbreitet oder gespielt werden. Dies gilt besonders für Spiele.
- Ich habe selbst dafür Sorge zu tragen, dass mein mobiles Endgerät in der Pause sorgfältig und sicher verwahrt wird. Meine Schule übernimmt keine Haftung für Verlust oder mutwillige Beschädigung.
- Auf dem gesamten Schulgelände, Sportplatz und in den Pausen ist diese Verhaltensvereinbarung gültig.
- Die Verhaltensvereinbarung gilt ebenfalls für Schulveranstaltungen, sowie schulbezogene Veranstaltungen, wie z.B. Wander- oder Schitage, außer es wird etwas anderes mit den zuständigen Lehrpersonen vereinbart.
- Ersatzgeräte lege ich am Ende des Unterrichtstages wieder an den dafür vorgesehenen Platz zurück. Das gilt auch für Kabel, Stifte und Netzteile, außer es wird mit den Lehrpersonen etwas anderes vereinbart.
- Ich verpflichte mich, die oben genannten Verhaltensregeln für den Umgang mit dem Smartphone und Tablet einzuhalten. Verstöße gegen diese Regeln können neben schulischen Disziplinarmaßnahmen auch straf- bzw. zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.